Dürfen Haustiere in der Wohnung gehalten werden?

Wohn- und Nutzungsrechte anderer dürfen durch das Halten von Haustieren weder gestört noch beeinträchtigt werden. Kleintiere, wie Meerschweinchen, Hamster etc. können ohne Genehmigung der Genossenschaft gehalten werden. Katzen bedürfen ebenfalls keiner schriftlichen Genehmigung. Die Haltung artspezifisch gefährlicher Tiere ist generell untersagt. Zur Haltung eines Hundes bzw. exotischer Tiere ist schriftlich um Genehmigung bei der Immobilienverwaltung anzusuchen, gerne direkt über das Serviceportal.