Was ist eine Stundung?

Eine Stundung ist eine Vereinbarung zwischen einem Gläubiger (hier: BWSG) und einem Schuldner (hier: Mieter), bei der der Zahlungstermin des Finanzierungsbeitrags auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Mieter der BWSG haben keinen Anspruch auf eine Stundung des Finanzierungsbeitrags, in Ausnahmefällen kann jedoch eine Stundungsvereinbarung getroffen werden.

 

Wichtige Punkte bei einer Stundung:

  • Der Anspruch auf die Zahlung des Finanzierungsbeitrags bleibt bestehen, jedoch wird der Zeitpunkt der Zahlung um 10 Jahre nach hinten verschoben.
  • 90 % des Finanzierungsbeitrags werden gestundet.
  • Auf den gestundeten Betrag wird ein Zinssatz von derzeit 3,5 % erhoben. Dieser wird monatlich zusammen mit der Miete verrechnet.
  • Vor Bezug der Wohnung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4 Bruttomonatsmieten fällig. Diese setzt sich aus 10 % des Finanzierungsbeitrags und einer Kaution zusammen.