Kann ich einen Nachmieter:in nennen?

Als Mieter:in bzw. Nutzer:in haben Sie kein Weitergaberecht. Sofern Sie Ihre Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme gegeben haben, kann dennoch unverbindlich eine potenzielle Nachmieter:in vorgeschlagen werden. Diese wird bei der Wohnungsvergabe nach Möglichkeit berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die BWS-Gruppe bei der Vergabe der Wohnungen strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt. Im Falle von aufrechten Förderungen ist die BWS-Gruppe vorrangig an die Vergabekriterien des jeweiligen Bundeslandes gebunden, des Weiteren gelten die Vergabekriterien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Ebenso bestehen teilweise Vergaberechte durch zuweisende Stellen. Eine Zu- oder Absage zur Anmietung an den Nachmieter:innenvorschlag erfolgt daher ausschließlich über die BWS-Gruppe oder aufgrund von Vergaberechten durch zuweisende Stellen, dies unabhängig von bestehenden Ablösevereinbarungen.