Ich habe ein Kaufanbot für meine Mietwohnung erhalten, möchte es jedoch nicht annehmen.

Da das Kaufanbot für Sie unverbindlich ist, besteht für Sie keine Verpflichtung, dieses anzunehmen und die Wohnung käuflich zu erwerben. Sollten Sie ein Kaufanbot erhalten haben und dieses nicht annehmen, bleibt ihr Miet- bzw. Nutzungsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten weiterhin und unverändert aufrecht.