Welche Kriterien müssen zur Anmietung einer geförderten Wohnung in Niederösterreich erfüllt werden?

Laut NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (Stand 06.06.2023) sind untenstehende Kriterien zu erfüllen:

  • Förderungswürdig ist, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen, diesen nachweist und auf Förderungsdauer aufrechterhält.

Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften oder Lebenspartnerschaften haben beide Personen in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz zu begründen. Als Obergrenze für das jährliche Familien-/Haushaltseinkommen (netto) gilt bei einer Haushaltsgröße von

  • einer Person 50.000 Euro
  • zwei Personen 70.000 Euro
  • dieser Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000 Euro