Welche Kriterien müssen zur Anmietung einer geförderten Wohnung in der Steiermark erfüllt werden?

Laut Steiermärkischem Wohnbauförderungsgesetz sind untenstehende Kriterien zu erfüllen:

Geförderte Mietwohnungen werden an natürliche Personen, die volljährig sind, vergeben. Auch Ausländer:innen können in einer geförderten Mietwohnung wohnen. Sowohl bei Anmietung als auch beim Erwerb einer geförderten Mietwohnung müssen bei Bezug die Rechte an der bisherigen Wohnung (Miete oder Eigentum) aufgegeben werden. (siehe Aufgabe Vorwohnsitz)

Geförderte Mietwohnungen dürfen nur an begünstigte Personen vermietet werden, deren jährliches Familieneinkommen (letztes Kalenderjahr) netto folgende Grenzen nicht überschreiten darf:

  • eine Person: max. 49.600 Euro
  • zwei Personen: max. 56.300 Euro
  • für jede weitere Person werden max. 6.570 Euro hinzugerechnet

Siehe auch: Einkommensgrenzenverordnung