Kann ich meinen KFZ-Stellplatz tauschen?

Wir bitten um Verständnis, dass ein Tausch des angemieteten Stellplatzes nicht möglich ist.

 

Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, Ihren aktuellen Parkplatz unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Eine Verkürzung der Frist ist nicht möglich. (Wie kündige ich meinen Stellplatz? )

Unter Stellplatz suchen | BWSG können Sie sich für andere, verfügbare Stellplätze bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe von verfügbaren Stellplätzen unabhängig von eingelangten Kündigungen erfolgt. Stellplätze müssen zum nächstmöglichen Termin angemietet werden, es kann daher zu einer zeitlichen Überschneidung bei der Anmietung der Stellplätze kommen, während der für beide Stellplätze die Miete zu bezahlen ist. Die Vertragsgebühr in Höhe von 36 % der ersten Monatsmiete fällt bei Neuanmietung eines Stellplatzes ebenso wieder an.