Wie erfahre ich den Verkaufspreis meiner Mietwohnung mit Kaufoption?

Die Bekanntgabe des Verkaufspreises erfolgt nach Antragsstellung. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass bereits ein Antragsrecht besteht. Der Wert der Wohnung wird durch ein Sachverständigengutachten evaluiert. Aus diesem Grund können wir vor Antragsstellung keinen Verkaufspreis bekanntgeben.