Ist ein Wohnungstausch innerhalb der BWSG möglich?

 

Ein Wohnungstausch ist innerhalb der BWSG nicht möglich.

 

Sie haben dennoch den Wunsch nach einer neuen Wohnung?

Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie vollständig und täglich aktualisiert auf dieser Webseite unter Immobilien.

Gerne können Sie eine Anfrage zur Ihrer neuen Wunschwohnung stellen und in weiterer Folge ein Mietansuchen einreichen.

 

Konditionen zur Neuanmietung einer Wohnung

  • Neue Wunschwohnung:
    • Anmietung zum nächstmöglichen Termin
    • Kaution und/oder Finanzierungsbeitrag müssen neu einbezahlt und können nicht von der aktuellen Wohnung übertragen werden
  • Aktuelle Wohnung im aufrechten Mietverhältnis:
    • Anmietung erfolgte vor zumindest 12 Monaten
    • tadellose Zahlungsmoral der fälligen Vorschreibungen
    • kein Mietrückstand
    • Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist (Verkürzung nicht möglich)

Bitte um Beachtung:

Es kann zu einer zeitlichen Überschneidung bei der Anmietung der Wohnungen kommen, während der für beide Wohnungen die Miete zu bezahlen ist.